AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma REICH FoodSystems GmbH

Allgemeines

  • Nachstehende Bestimmungen gelten für alle mit der REICH FoodSystems GmbH (im Folgenden nur als REICH bezeichnet) zustande kommenden Verträgen mit Unternehmen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (im Folgenden als Kunde bezeichnet). Sie sind Grundlage aller Lieferungen, Leistungen und Angebote von REICH. Abweichungen, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  • Vereinbarungen mit für REICH handelnde Reisende oder Vertreter werden erst durch schriftliche Bestätigung von REICH rechtswirksam.
  • Sind oder werden einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Klauseln nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Klausel bzw. des unwirksamen Teils der Klausel gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck am nächsten kommt.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  • Der Besteller nimmt davon Kenntnis, dass die Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden und der Verwender sich das Recht vorbehält, dem Kreditversicherer die für die Kreditversicherung erforderlichen Daten zu übermitteln.

Auftragserteilung

  • Sämtliche Angebote von REICH sind freibleibend, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich von REICH bestätigt sind.
  • Mit der Bestellung einer Maschine, Ware, Leistung (Vertragsgegenstand) erklärt der Kunde verbindlich, den bestellten Vertragsgegenstand erwerben bzw. erhalten zu wollen. REICH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang durch schriftliche Bestätigung anzunehmen.
  • Bestellt der Kunde den Vertragsgegenstand auf elektronischem Wege, wird REICH den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
  • Enthält die Bestätigung von REICH Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Abweichungen gegenüber der Bestellung, so gilt das Einverständnis des Kunden als abgegeben, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerspricht.
  • Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Vorlieferanten von REICH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von REICH zu vertreten ist und insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit einem Zulieferer von REICH. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Evtl. erhaltene Zahlungen wird REICH zurückerstatten.
  • An abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, dem Besteller zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln behält sich der Verwender das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Besteller darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verwenders Dritten nicht zugänglich machen oder bekannt geben, nutzen oder vervielfältigen. Er hat dieselben auf Verlangen vollständig und ohne Einbehaltung von Kopien an den Verwender zurückzugeben.

Lieferung/Gefahrübergang

  • Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Gefahrübergang auf den Kunden erfolgt bei Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens aber beim Verlassen des Betriebsgeländes von REICH.
  • Die Gefahr, insbesondere des zufälligen Untergangs, eine Verschlechterung oder Beschädigung des Vertragsgegenstandes auf dem Transport trägt der Kunde, es sei denn der Schaden beruht auf einer nicht ordnungsgemäßen Verpackung durch REICH.
  • Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  • Transportrisiken können durch REICH durch eine Transportversicherung auf Kosten des Kunden gedeckt werden.
  • Sofern entsprechende Vereinbarungen nicht ausdrücklich getroffen wurden, hat REICH die Wahl des Versandweges.
  • REICH ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

Lieferfristen

  • Lieferzeiten und sonstige Termine gelten nur als annähernd vereinbart und insofern als unverbindlich, es sei denn, REICH hat eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme, bzw. sobald alle Einzelheiten der technischen Ausführung festliegen, jedoch nicht vor Eingang einer vertraglich vereinbarten Zahlung des Kunden.
  • Der Kunde kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins REICH schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit Verstreichen der gesetzten Frist kommt REICH in Verzug.
  • Höhere Gewalt, sowie unvorhersehbare Betriebsschwierigkeiten wie zum Beispiel Rohstoffmangel, Arbeitskräftemangel, Betriebseinschränkungen und Stilllegungen, Produktionsstörungen bei REICH oder dessen Lieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen, es sei denn die dadurch eingetretene Verzögerung der Lieferung ist von REICH zu vertreten.
  • Sind die Ergebnisse der unter IV Ziffer 3 dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen genannten Ereignisse nicht nur vorübergehender Natur, sondern besteht aufgrund dieser Ereignisse ein dauerhaftes Leistungshindernis, so sind beide Parteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung, sowie Nachlieferung sind in diesem Fall ebenso wie im Fall eines nur vorübergehenden Leistungshindernisses ausgeschlossen.

Preise

  • Die Preise verstehen sich netto in Euro, ab Werk und ausschließlich Verpackung. Hinzu kommt die jeweilige gesetzlich gültige Umsatzsteuer. Die Verpackung wird zu Selbstkosten gesondert berechnet.
  • Ist eine Lieferfrist von mehr als 4 Monaten vereinbart oder kann REICH seine Leistungen aufgrund von Umständen, die in der Sphäre des Kunden liegen, erst in einer Frist von mehr als 4 Monaten erbringen, so beziehen sich die vereinbarten Preise auf die bei Vertragsabschluss geltenden Material- und Rohstoffpreise, Löhne und Gehälter sowie Herstellungs- und Transportkosten. REICH ist berechtigt, den vereinbarten Preis zum Ausgleich der Steigerungen entsprechend anzupassen.

Zahlungsbedingungen

  • Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu bezahlen.
  • Soweit nicht anders vereinbart gelten die folgenden Zahlungsfristen und -bedingungen:
  • Bei Kleingeräten und Ersatzteilen ist der Kunde verpflichtet, die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erbringen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
  • Bei Anlagen und Großgeräten ist der Kunde verpflichtet 30% des vereinbarten Preises als Anzahlung unmittelbar nach Eingang der Auftragsbestätigung, weitere 50% des vereinbarten Preises nach Meldung der Versandbereitschaft von REICH und den Restbetrag spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Bei Reparaturen und Servicearbeiten ist die Zahlung sofort zu leisten.
  • Aufrechnungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn der Kunde beruft sich auf eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung gegenüber REICH.
  • Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn der Anspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  • Der Kunde hat für den Fall des Zahlungsverzugs Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins auf den geschuldeten Betrag zu zahlen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass für REICH ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist.
  • Gutschriften von Überweisungen und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und des Wertes an demjenigen Tag, an dem REICH über den Gegenwert verfügen kann.

Eigentumsvorbehalt

  • Alle gelieferten Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von REICH.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsgegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  • Der Kunde darf die vorbehaltenen Vertragsgegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern und solange er nicht im Verzug mit seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit REICH ist. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen werden bis zur Höhe, der REICH aus dem Vertragsverhältnis zustehenden Forderungen, im Voraus an REICH abgetreten. Die Vorausabtretung erfolgt unabhängig davon, ob die vorbehaltenen Vertragsgegenstände an einen oder mehrere Abnehmer veräußert werden.
  • Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung der Vorbehaltsvertragsgegenstände durch Dritte, sowie einer Beschädigung oder Vernichtung der Vorbehaltsvertragsgegenstände, muss der Kunde REICH unverzüglich benachrichtigen. Einen Besitzwechsel der Ware, den Wechsel der Betriebsstätte, sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  • REICH ist berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht vom Vertrag zurückzutreten und die Vertragsgegenstände herauszuverlangen. Bei nicht nur unerheblichem Zahlungsverzug des Kunden ist REICH berechtigt den Vertragsgegenstand herauszuverlangen ohne vom Vertrag zurückzutreten.

Gewährleistung

  • a) Vertragsgegenstand sind ausschließlich die erbrachten Leistungen mit den Eigenschaften und Merkmalen, sowie dem Verwendungszweck gemäß der übergebenen Produkt- oder Leistungsbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von REICH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Inhaltsangaben, Maße, Gewichte, Leistungsangaben, Zeichnungen usw. sind möglichst genau zu ermitteln, jedoch ohne Verbindlichkeit für REICH. Toleranz und Abweichungen, insbesondere bei Nichtserienartikeln sind im Rahmen des Zumutbaren gestattet. Dies gilt ebenfalls für eventuelle Konstruktionsänderungen, sofern die vertraglich vereinbarte Gebrauchsfähigkeit des Artikels nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  • b) Natürlicher Verschleiß und andere Ursachen, auf welche REICH keinen Einfluss hat oder unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung nach der Übergabe gelten nicht als Mangel der gelieferten Vertragsgegenstände.
  • Der Kunde hat Mangelrüge unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten (verborgene Mängel), sind unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Entdeckung zu melden. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für die Mängel selbst.
  • Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
  • REICH leistet für die Mangelfreiheit der fabrikneu gelieferten Vertragsgegenstände Gewähr für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung. Gewährleistungsansprüche für Gebraucht-Vertragsgegenstände bestehen grundsätzlich nicht, es sei denn, es wurde eine von dieser Regelung abweichende Vereinbarung getroffen.
  • REICH kann als Nacherfüllung nach eigener Wahl die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) vornehmen. Im Übrigen gelten für die Nacherfüllung die gesetzlichen Regelungen. Beanstandete Vertragsgegenstände sind auf Verlangen von REICH zum Zwecke der Nacherfüllung zurückzusenden. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  • Ohne ausdrückliche Zustimmung von REICH darf an dem bemängelten Vertragsgegenstand nichts geändert werden. Die Vornahme von Veränderungen an dem bemängelten Vertragsgegenstand ohne Zustimmung von REICH hat das Erlöschen der Gewährleistungsansprüche gegen REICH oder dessen Erfüllungsgehilfen zur Folge.
  • Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleiben die Vertragsgegenstände beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn REICH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
  • REICH haftet nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind und auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, es sei denn es handelt sich um eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung.
  • Bei Sonderfertigungen ist Zurücknahme oder Umtausch ausgeschlossen, es sei denn die Gebrauchsfähigkeit des Vertragsgegenstandes lässt sich auch nach einer Nacherfüllung durch REICH nicht herstellen.
  • Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageleistung, so ist REICH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageleistung verpflichtet  und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageleistung einer ordnungsgemäßen Montage nicht entgegensteht.

 Verjährung

  • Ansprüche des Kunden – aus welchen Gründen auch immer – verjähren in 12 Monaten.

 Haftungsausschluss

  • Eine Haftung von REICH für leichte Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine Vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von REICH.
  • Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Lieferung der Ware.

 Erfüllungsort, Gerichtstand

  • Erfüllungsort für beide Vertragspartner für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Urbach.
  • Ist der Vertragspartner von REICH Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentliches Sondervermögen oder hat der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland, so ist Gerichtsstand Schorndorf.

 

REICH FoodSystems GmbH
Daimlerstrasse 12
D-73660 Urbach
Tel.: 07181 / 99 09 53

AGB der REICH Foodsystems GmbH als PDF

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